Cybersecurity & NIS2

Bin ich von NIS2 betroffen? Ein Selbsttest in fünf Fragen

Dieser Selbsttest hilft Ihnen, in wenigen Minuten einzuordnen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Pflichten fällt. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt Ihnen aber eine klare Richtung. Arbeiten Sie die Fragen der Reihe nach ab.

Hintergründe zu Pflichten, Fristen und Strafen finden Sie im ausführlichen Beitrag NIS2 einfach erklärt.

Der Ablauf im Überblick

Die fünf Fragen laufen auf drei Entscheidungen hinaus: Größe, Sektor und Einstufung. Die Grafik zeigt den Weg vorab. Die einzelnen Fragen darunter erläutern jeden Schritt und die Sonderfälle.

NIS2-Betroffenheit in drei Schritten Schritt 1 Größe: ab 50 Beschäftigten oder über 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme, sonst meist nicht direkt betroffen. Schritt 2 Sektor: Anhang II ergibt eine wichtige Einrichtung, Anhang I führt zu Schritt 3. Schritt 3: ab 250 Beschäftigten oder über 50 Millionen Euro Umsatz wesentliche Einrichtung, sonst wichtige Einrichtung. Schritt 1: Größe Mindestens 50 Beschäftigteoder über 10 Mio. €Umsatz und Bilanzsumme? Ja Schritt 2: Sektor Tätigkeit in Anhang Ioder Anhang II? Anhang I Schritt 3: Einstufung Mindestens 250 Beschäftigteoder über 50 Mio. €Umsatz? Nein Meist nicht direktbetroffen.Lieferkette undSonderfälle prüfen. Anhang II Wichtige Einrichtung.Kein Sektor: meistnicht direkt betroffen. Ja Nein Wesent-licheEinrichtung WichtigeEinrichtung
Vereinfachter Ablauf der Einstufung. Sonderfälle (Frage 5) und die endgültige Abgrenzung im nationalen Gesetz sind nicht abgebildet.

Frage 1 – Größe

Hat Ihr Unternehmen 50 oder mehr Beschäftigte oder einen Jahresumsatz und eine Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. Euro?

  • Nein: Sie sind sehr wahrscheinlich nicht direkt betroffen. Springen Sie zu Frage 5.
  • Ja: weiter mit Frage 2.

Frage 2 – Sektor

Fällt Ihre Haupt- oder eine wesentliche Nebentätigkeit in einen dieser Bereiche?

Hohe Kritikalität (Anhang I)Sonstige kritische Sektoren (Anhang II)
Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trink-/Abwasser, digitale Infrastruktur, verwaltete IKT-Dienste (B2B), öffentliche Verwaltung, WeltraumPost-/Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelproduktion und -vertrieb, verarbeitendes Gewerbe (u. a. Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen-, Fahrzeugbau), digitale Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke), Forschung
  • Nein, keiner davon: Direkte Betroffenheit unwahrscheinlich. Weiter mit Frage 5.
  • Ja, Anhang I: weiter mit Frage 3.
  • Ja, Anhang II: weiter mit Frage 4.

Frage 3 – Einstufung bei Anhang I

Haben Sie 250 oder mehr Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz?

  • Ja: Sie sind voraussichtlich eine wesentliche Einrichtung – die strengere Kategorie mit proaktiver Aufsicht.
  • Nein (mittleres Unternehmen): Sie sind voraussichtlich eine wichtige Einrichtung.

Frage 4 – Einstufung bei Anhang II

Mittlere und große Unternehmen in Anhang-II-Sektoren gelten als wichtige Einrichtung. Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sind ausgenommen – sofern nicht eine der Sonderregelungen greift (Frage 5).

Frage 5 – Sonderfälle und Lieferkette

Auch unabhängig von Größe und Sektor kann NIS2 auf Sie zutreffen oder wirken:

  • Sie sind DNS-Diensteanbieter, TLD-Registry, qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter oder alleiniger Anbieter eines kritischen Dienstes – dann meist unabhängig von der Größe betroffen.
  • Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung – je nach nationaler Ausgestaltung erfasst.
  • Ihre Kunden sind betroffen und verlangen vertraglich Sicherheitsnachweise – dann treffen Sie die Anforderungen mittelbar über die Lieferkette, auch als kleines Unternehmen.

Ihr Ergebnis – und der nächste Schritt

ErgebnisEmpfehlung
Wesentliche oder wichtige EinrichtungGap-Analyse gegen die zehn Anforderungsbereiche starten, Governance aufsetzen, Meldeprozess definieren. Realistischer Vorlauf: 3–9 Monate.
Nur mittelbar (Lieferkette)Die konkreten Kundenanforderungen sichten und die geforderten Nachweise gezielt aufbauen – oft ein Teilset der vollen Pflichten.
Nicht betroffenKeine Pflicht – die zehn Maßnahmenbereiche sind trotzdem eine gute Grundlage für solide IT-Sicherheit.

Typische Konstellationen

Fünf fiktive, aber typische Betriebe helfen bei der Einordnung. Die Beispiele sind eine Orientierung, keine verbindliche Einstufung.

BetriebGrößeSektorVoraussichtliche Einstufung
Maschinenbau-Zulieferer120 Beschäftigte, 28 Mio. € Umsatzverarbeitendes Gewerbe (Anhang II)wichtige Einrichtung
Spedition300 Beschäftigte, 60 Mio. € UmsatzVerkehr (Anhang I)wesentliche Einrichtung
Lebensmittelhersteller60 Beschäftigte, 12 Mio. € UmsatzLebensmittel (Anhang II)wichtige Einrichtung
Arztpraxis8 BeschäftigteGesundheitswesen (Anhang I)wegen der Größe meist nicht direkt betroffen
IT-Dienstleister30 Beschäftigteverwaltete IKT-Dienste (Anhang I)wegen der Größe meist nicht direkt, aber Lieferkettenanforderungen der Kunden

Vier Missverständnisse zu NIS2

  • „Wir sind klein, das betrifft uns nicht.“ Direkt vielleicht nicht, mittelbar aber oft: Betroffene Kunden geben ihre Anforderungen an Zulieferer weiter.
  • „Das ist ein IT-Thema.“ NIS2 nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht. Die Verantwortung lässt sich nicht an die IT-Abteilung delegieren.
  • „Mit Firewall und Virenschutz sind wir durch.“ Technik ist nur ein Teil. Verlangt werden auch Prozesse, Schulungen, Notfallplanung und Nachweise.
  • „Wir warten, bis das Gesetz da ist.“ Ein realistischer Umsetzungspfad dauert drei bis neun Monate. Wer erst bei Inkrafttreten beginnt, verliert diesen Vorlauf.

Die zehn Maßnahmenbereiche: Ihre Standortbestimmung

Egal, wie das Ergebnis lautet: Die zehn Bereiche sind ein guter Maßstab für den Ist-Stand Ihrer IT-Sicherheit. Stellen Sie sich zu jedem Bereich die Frage in der mittleren Spalte:

BereichFrage zur SelbstprüfungTypischer Nachweis
RisikoanalyseKennen wir unsere wichtigsten Risiken und haben sie schriftlich bewertet?Risikoregister, Sicherheitskonzept
VorfallbewältigungWissen alle, was bei einem Sicherheitsvorfall zu tun ist und wer entscheidet?Notfallplan, geübter Ablauf
Business ContinuityKönnen wir nach einem Ausfall in der geplanten Zeit wieder arbeiten?Getestetes Backup, Wiederanlaufplan
LieferketteKennen wir die Sicherheit unserer wichtigsten Dienstleister und Softwareanbieter?Lieferantenliste, vertragliche Anforderungen
Beschaffung und WartungWerden Schwachstellen erkannt und Systeme zeitnah gepatcht?Patch-Berichte, Schwachstellen-Übersicht
WirksamkeitsprüfungPrüfen wir regelmäßig, ob die Maßnahmen wirken?Auditberichte, Testprotokolle
Cyberhygiene und SchulungSind Mitarbeitende und Führung geschult?Schulungsnachweise
KryptografieSind sensible Daten und Übertragungen verschlüsselt?Verschlüsselungskonzept
Personal, Zugriff, AssetsWissen wir, welche Geräte und Konten es gibt und wer worauf zugreift?Asset-Liste, Berechtigungskonzept
MFA und sichere KommunikationIst Mehrfaktor-Anmeldung überall aktiv, auch für Administratoren?Konfigurationsnachweis, Richtlinie

Fragen an Ihren IT-Dienstleister

Wenn Sie oder Ihre Kunden unter NIS2 fallen, wird der IT-Dienstleister Teil Ihrer Lieferkette. Diese Fragen sollten Sie ihm stellen, am besten schriftlich:

  • Wie und in welcher Frist informiert er Sie über Sicherheitsvorfälle, die Ihre Daten betreffen könnten?
  • Wie werden Zugriffe auf Ihre Systeme verwaltet und protokolliert, und gilt für Administratorkonten Mehrfaktor-Anmeldung?
  • Wie sind Backups gesichert, und wann wurde die Wiederherstellung zuletzt getestet?
  • Setzt er Unterauftragnehmer ein, und wie stellt er deren Sicherheit sicher?
  • Welche Nachweise kann er Ihnen liefern, etwa Richtlinien, Schulungsnachweise oder Prüfberichte?

Gute Dienstleister beantworten diese Fragen ohne Zögern. Zögern ist selbst eine Information.

Wenn es ernst wird: die Meldekette

Für wesentliche und wichtige Einrichtungen gilt bei erheblichen Sicherheitsvorfällen eine gestaffelte Meldepflicht. Die Frist beginnt mit dem Erkennen des Vorfalls, deshalb sollten Zuständigkeiten vorher geklärt sein.

Meldekette bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall nach NIS2 Zeitachse: Nach Erkennen eines erheblichen Vorfalls innerhalb von 24 Stunden Frühwarnung, innerhalb von 72 Stunden Vorfallsmeldung, innerhalb eines Monats Abschlussbericht. Vorfall erkannt Erheblicher Vorfall Auswirkung auf denBetrieb einschätzen innerhalb 24 Stunden Frühwarnung Erste Einordnung,mögliche Ursache innerhalb 72 Stunden Vorfallsmeldung Erste Bewertungund Indikatoren innerhalb 1 Monat Abschlussbericht Ursache, Maßnahmen,Auswirkungen
Meldefristen nach NIS2, nicht maßstäblich. Auf Ersuchen der Behörde kommen Zwischenberichte hinzu. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom finalen nationalen Gesetz ab.

Was im Ernstfall in welcher Reihenfolge zu tun ist, beschreibt der Ransomware-Notfallplan.

Was Sie in 30 Tagen anstoßen können

Auch ohne Gewissheit über die Betroffenheit lohnen sich diese Schritte. Sie sind die Grundlage für jede Umsetzung:

MaßnahmeAufwandNutzen
Verantwortlichkeit in der Geschäftsleitung klärengeringNIS2 macht Cybersicherheit zur Chefsache, ein Name fehlt oft
Asset-Liste anlegen (Geräte, Server, Cloud-Dienste, Konten)mittelohne Überblick keine Risikoanalyse
Mehrfaktor-Anmeldung für alle Konten aktivierengering bis mittelschließt die häufigste Einfallstür
Wiederherstellung eines Backups testengeringmacht aus einer Annahme eine Gewissheit
Notfallkontakte zusammenstellen, auch ausgedrucktgeringbeschleunigt die ersten Stunden im Ernstfall
Wichtigste Dienstleister und Software auflistengeringBasis für die Lieferkettenbewertung
Kurze Schulung für die GeschäftsleitunggeringSchulung der Leitungsorgane wird gefordert

Häufige Fragen

Gilt NIS2 auch für Kleinunternehmen?

Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sind grundsätzlich ausgenommen, mit Ausnahmen für besonders kritische Anbieter. Mittelbar betrifft NIS2 aber auch kleine Betriebe, wenn Kunden Sicherheitsnachweise verlangen.

Wann gelten die Pflichten in Österreich?

Die Pflichten gelten, sobald das nationale Gesetz in Kraft ist. Wer jetzt beginnt, nutzt den Vorlauf: Ein realistischer Umsetzungspfad dauert je nach Ausgangslage drei bis neun Monate. Den aktuellen Stand des Gesetzes prüfen wir mit Ihnen im Readiness-Check.

Was kostet die Umsetzung von NIS2?

Das hängt von Ausgangslage, Größe und Sektor ab. Am Anfang steht eine Gap-Analyse, die zeigt, was fehlt und was schon erfüllt ist. Erst danach lässt sich der Aufwand seriös einschätzen.

Reicht Microsoft 365 Business Premium für NIS2?

Premium liefert viele technische Bausteine wie Mehrfaktor-Anmeldung, bedingten Zugriff und Endpoint-Schutz. NIS2 verlangt zusätzlich Prozesse, Meldewege und Governance. Die Details stehen im Lizenz-Guide.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

NIS2 nimmt die Leitungsorgane ausdrücklich in die Pflicht: Sie müssen Maßnahmen genehmigen, die Umsetzung überwachen und sich schulen lassen. Bei Versäumnissen kann eine persönliche Haftung folgen. Die konkrete Ausgestaltung regelt das nationale Gesetz.

Brauche ich eine ISO-27001-Zertifizierung?

NIS2 schreibt keine bestimmte Zertifizierung vor. Ein Managementsystem nach ISO 27001 kann aber als Rahmen dienen und viele Nachweise liefern. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Größe und Kundenanforderungen ab.

Dieser Selbsttest ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einstufung sollten Sie mit dem finalen nationalen Gesetzestext und rechtlicher Begleitung vornehmen.

NIS2-Readiness-Check

Wir klären Ihre Betroffenheit verbindlich, machen die Gap-Analyse und legen einen priorisierten Maßnahmenplan vor – damit Sie den Vorlauf nutzen, statt in die Frist zu laufen.

Readiness-Check anfragen